Schutzkonzept

Bitte melden Sie sich für jedes Konzert gesondert an.
► ANMELDUNG ZUM AKTUELLEN KONZERT

Bitte tragen Sie eine Maske.

Wir lassen zwischen jeder Gästegruppe links und rechts mindestens einen Platz frei. Die Besucherzahl ist limitiert.

Es gelten die Vorschriften von Kanton und BAG sowie das Schutzkonzept für die Kirche Schiers.

Beim Eintritt nehmen wir gemäss den aktuellen Vorschriften Ihre Daten auf.


Schutzkonzept der Kirche Schiers

— In der Kirche können pro Anlass maximal 88 Plätze belegt werden. Personen, welche im eigenen Haushalt auch näher beisammensitzen, dürfen in der Kirche auch näher zusammensein. (Ein Sitzplatz-Schema liegt vor.) Dieser Punkt hat nur dann Gültigkeit, wenn keine strengeren Massnahmen von Bund oder Kanton gelten.

— Will der Veranstalter / die Veranstalterin mehr als die oben genannten Plätze belegen, muss er oder sie darauf hinweisen, dass eine "Maskenpflicht" besteht. Die Besucherinnen und Besucher müssen ihre Schutzmaske selber mitbringen, oder die Veranstalter verteilen solche am Eingang. Die Kirchgemeinde hat damit nichts zu tun. Die Veranstalter sind dafür verantwortlich, dass die Vorgaben des BAG und des kant. Gesundheitsamtes eingehalten werden.

— Es ist darauf zu achten, dass nur zur Veranstaltung kommt, wer gesund und symptomfrei ist. Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Krankheitssymptomen dürfen nicht an Veranstaltungen teilnehmen.

— Distanz halten vor und nach der Veranstatlung. Hände desinfizieren vor Betreten der Kirche.

— Die Veranstalter erfassen Name, Adressen sowie Telefonnummern der Konzertbesucher und verwalten die Liste in eigener Verantwortung gemäss Vorgaben des Gesundheitsamtes.

— Die Veranstalter sind dafür besorgt, dass jemand aus den eigenen Reihen die Sitzplätze in der Kirche zuweist.

— Die Sitzplätze werden von vorne nach hinten zugewiesen. Fürs Verlassen der Kirche ist dem Publikum mitzuteilen, dass zuerst die Personen, welche hinten sitzen, die Kirche verlassen - und als letztes dann die Personen von der Empore. Es ist darauf zu achten, dass sowohl beim Hereinkommen wie auch beim Hinausgehen die Distanz von 1,5 Meter eingehalten wird.

— Falls im öffentlichen Bereich eine Maskenpflicht gefordert ist, gilt dies auch für den Besuch in der Kirche. Schutzmasken müssen selber mitgebracht werden.